Das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit
Die Gedanken sind frei. Dieser humanistische Grundsatz gilt ausdrücklich auch für die Forschung an deutschen Universitäten. Sie sollen schließlich auch in Zukunft Orte sein, an denen sich neue Ideen unvoreingenommen bilden und entwickeln können. Und weil dieser Grundsatz so wichtig ist, ist er auch im Grundgesetz festgeschrieben. Entsprechend heißt es in Artikel 5: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Förderung in Millionenhöhe
Die gemeinnützige Boehringer Ingelheim Stiftung unterstützt die Forschung an der Mainzer Universität seit einigen Jahren mit insgesamt 150 Millionen Euro. Davon gehen zwischen 2010 und 2020 alleine 100 Millionen an das sogenannte Institut für Molekulare Forschung (IMB). Im letzten Jahr wurde dann eine Förderung für weitere sieben Jahre beschlossen. In dieser Zeit steuern das Land Rheinland-Pfalz und die Stiftung jeweils rund die Hälfte der Fördersumme bei.
Wir haben inzwischen eine Hochschullandschaft, die immer mehr auf Drittmittel angewiesen ist. – Arne Semsrott, fragdenstaat.de
Verfassungswidrige Einflussnahme?
Die Stiftung behält sich unter anderem das Recht darauf vor, über die Besetzung der Professuren des Institutes zu entscheiden. Die Wissenschaftler werden zwar vom IMB selbst ausgesucht, allerdings können sie ohne die Zustimmung der Stiftung ihre Arbeit nicht aufnehmen. Ein Gutachten kommt jetzt zu dem Schluss, dass ein solches Vorgehen gegen das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit verstößt.
Der Staat muss für staatliche Hochschulen eine gute Grundfinanzierung gewährleisten. Das stellt sicher, dass freie Wissenschaft möglich ist und dass nicht Einzelne starken Einfluss auf die Lehre nehmen. – Arne Semsrott
Über die Wissenschaftsfreiheit und ein neues Gutachten zur Zusammenarbeit zwischen der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und dem Pharmaunternehmen Boehringer spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Arne Semsrott von fragdenstaat.de.
Redaktion: Florian Lehmann