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 Foto: CC BY-SA 4.0 | Serge Ottaviani | wikimedia.com

GEMA | Fragwürdige Vorgehensweise

Dreh die Musik ab

Wer kennt das nicht. Da ist man abends in Kneipen unterwegs und dann stimmt die Musik nicht. Ist entweder zu leise, zu laut oder ist einfach zu eintönig. Für die Musik verantwortlich ist in der Regel der Inhaber des Ladens. Der kann jetzt auch Besuch von der GEMA bekommen, wenn die Hintergrundmusik zu laut ist. Ein Gespräch mit einem Kneipenbesitzer und einem Anwalt.

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Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) geht derzeit in deutschen Kneipen und Restaurants um. Was sie wollen? Die Hintergrundmusik messen.

Fragwürdige Vorgehensweise

Dabei kommen sogenannte GEMA-Kundenberater in einen Laden und messen mit einer Smartphone-App wie laut die Musik ist. Ist die gemessene Dezibel-Anzahl höher, als für übliche Hintergrundmusik vorgesehen, erhält der Inhaber einen Lizenzvertrag. Sowohl in Nürnberg, als auch in Potsdam und Berlin sind inzwischen bereits Fälle bekannt. Die Vorgehensweise der Berater ist dabei mehr als fraglich, denn: weder der genaue Messwert noch die Art und Weise wie gemessen wurde, wird in dem Vertrag benannt.

Das Prinzip der GEMA ist aber auch keine Klarheit zu schaffen. Die Hauptmethode mit der sie arbeiten ist halt einfach, dass sie nicht bereit sind die Kunden über ihre eigenen Regeln aufzuklären.  – Daniel Schacht, Barbesitzer

Wenn auch recht fragwürdig, ist die Vorgehensweise wohl aber nicht rechtlich verwerflich.

Grundsätzlich sehe ich da keine Bedenken, dass so zu tun, weil die Lautstärke von Musik in einem Lokal nur ein Teil dessen ist, was dann dem Vertrag zu Grunde liegt.- Christopher Mueller, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Nicht der erste Konflikt

Der Konflikt ist jedoch auch nicht der erste mit der GEMA. Bereits in den letzten Jahren gab es mehrfach Konflikte mit der Gesellschaft und ihren Methoden. Vor allem mit Youtube war die GEMA immer wieder aneinander geraten. So hatte die GEMA 2014 von YouTube Geld für Musikvideos gefordert. Das Landgericht München urteilte damals im Vorteil für YouTube und wies die Schadenserstatzklage der GEMA ab.

Über die fragwürdige Vorgehensweise der GEMA zur Messung von Hintergrundmusik hat detektor.fm-Moderator Konrad Spremberg  mit Restaurant Besitzer Daniel Schacht gesprochen. Ob das ganze rechtlich in Ordnung ist und ob es lohnt dagegen vorzugehen hat Anwalt Christopher Mueller in einem weiteren Gespräch erläutert.

Christoph Mueller - ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Foto: Marina Castelli

ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Foto: Marina Castelli
Christoph Mueller
Fragwürdiges Vorgehen der GEMA gegen Kneipenbesitzer 10:24

Redaktion: Mirjam Ratmann

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