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Fremde Bilder im Facebook-Profil – Abgeordneter Edathy nach Ausraster in der Kritik

„Sie können mich mal.“ – So reagierte der SPD-Abgeordnete Edathy auf die Frage, ob er für die Bilder in seinem Facebook-Profil denn auch die Rechte erworben habe. Zurecht? Worauf es bei der Bildernutzung im Netz ankommt – auch für Abgeordnete.

Uns allen platzt mal der Kragen. Und wenn wir ehrlich sind, ist es irgendwie auch beruhigend, zu sehen, dass Bundestags-Abgeordnete auch ganz normale Menschen sind. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy ist demnach ganz eindeutig ein Mensch wie du und ich. Denn ihm platzte im sozialen Netzwerk „Facebook“ der Kragen. Was war geschehen?

Ein Fotojournalist schrieb Edathy die Frage ins Profil, ob er für die ganzen Bilder, die er in Facebook verwendet, eigentlich auch die Bildrechte erworben habe. Nach einigem Hin und Her kam es dann zu diesem Dialog:

Edathy:  Sie können mich mal.
R.K.:    Ist das Ihr Ernst?
Edathy:  Kreuzweise!

Eine witzige Geschichte, hinter der aber schon eine nicht ganz unwichtige Frage steht: wie ist das eigentlich mit fremden Bildern und Texten in sozialen Netzwerken? Wer darf die benutzen? Wer nicht?

Und was ist mit Verlinkungen, die automatisch Bilder ins eigene Profil laden?

Wir sprechen darüber mit jemanden, der es wissen muss. Er ist als Anwalt auf Medienrecht und Strafrecht spezialisiert und Betreiber des renommierten «Law-Blog»: Udo Vetter mit einer Einschätzung des Falles Edathy.

Chronik einer Auseinandersetzung

Die fraglichen Einträge sind inzwischen auf dem Profil des Abgeordneten Sebastian Edathy nicht mehr sichtbar. Zwei Ausschnitte der Auseinandersetzung sehen Sie hier – um den gesamten Verlauf nachzuvollziehen, haben wir Ihnen am Ende des Artikels im Bereich „Downloads“ die komplette Konversation in Screenshot-Bilderform angehängt.

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