Die Frage, ob eine Helmpflicht Sinn macht oder nicht, gehört zu den emotionaleren Streitpunkten auf deutschen Straßen. Nun geht die Diskussion in eine neue Runde: denn die Richter am Oberlandesgericht Schleswig haben geurteilt, dass „Vernunft“ auch in die Rechtsprechung gehört.
Ein ,,ordentlicher Mensch“ hat Helm zu tragen
In der Urteilsverkündigung des OLG Schleswig hieß es, „dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird“.
Neu an diesem Urteil ist, dass explizit auf die Vernunft der Betroffenen abgehoben wird. Das Gericht hat dafür eine neue fiktive juristische Figur – einen sogenannten Avatar der Vernunft – eingeführt.
Urteil wirft rechtsphilosophische Fragen auf
Was passiert, wenn Gerichte den „gesunden Menschenverstand“ mehr und mehr in ihre Urteilsbegründungen einbetten? Ist es die Aufgabe von Gerichten, Menschen derart zu bevormunden? Gibt es nicht vielmehr auch ein Recht auf Unvernunft?
Mit diesen Fragen beschäftigen sich unter anderem Rechtsphilosophen wie Dr. Achim Doerfer, der auch als Rechtsanwalt und Buchautor tätig ist.