Rechtshilfe: unter Justizbehörden
Justizbehörden und alle anderen Behören können untereinander um Hilfe bitten. Wo Kräfte fehlen oder neue Blickwinkel benötigt werden, kann eine Behörde eine andere ersuchen. Diese hat laut Grundgesetz dann auch zu helfen. Denn in Artikel 35 Absatz 1 unserer Verfassung steht: Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
Außerdem sind in Artikel 35 noch spezielle Fälle festgelegt, in denen der Bundesgrenzschutz und sogar die Bundeswehr zu Hilfe kommen dürfen. In der Regeln koordinieren die Länder solche Einsätze in Eigenregie. Aber wo es Regeln gibt, gibt es ebenso Ausnahmen. Und so ist es durchaus möglich, dass auch der Bund das Kommando übernimmt und die Koordination unter den Bundesländern leitet.
Wann aber ist das der Fall und wie steht es eigentlich um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist Hajo Schumacher. Dieses Mal ist außerdem noch der Bundestags-Abgeordnete Konstantin Kuhle dabei.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.