Schulwesen ist Ländersache
Der Staat muss das komplette Schulwesen überwachen. So steht es in Artikel 7 des Grundgesetzes. Konkret sind es die 16 Bundesländer, die für die Bildung in Deutschland zuständig sind. Sie entscheiden darüber, ob es nun G8 oder G9 gibt, wie lange Schüler und Schülerinnen gemeinsam lernen und was in Mathe und Co. unterrichtet wird.
Wie neutral muss Schule sein?
Beim Religionsunterricht hingegen hat der Staat deutlich weniger Mitspracherechte. Die Inhalte des jeweiligen Unterrichts obliegen der zuständigen Religionsgemeinschaft. Das Grundgesetz aber regelt, dass Religionsunterricht angeboten werden muss. Das widerspricht auch nicht dem Neutralitätsanspruch des Staates, wie Frauke Brosius-Gersdorf erklärt.
Unter welchen Bedingungen und warum das so ist, das besprechen wir in unserem Grundgesetz-Podcast. In Folge 7 sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz außerdem darüber, wie es sich in Deutschland mit privaten Schulen verhält und was eigentlich mit dem „Schulwesen“ gemeint ist. Und weil wir nicht alle automatisch Experten sind, nur weil wir auch mal eine Schule besucht haben, ist in dieser Folge Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf mit dabei. Sie unterstützt uns mit ihrer verfassungsrechtlichen Expertise.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.