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Das Schloss Bellevue im Mai 2019. Foto: Odd Andersen / AFP
Bild: Odd Andersen | AFP

Grundgesetz-Podcast | Der Bundespräsident und dessen Vertreter

„Eine konsequente Wahl“

Der Bundespräsident muss auch mal vertreten werden – aber wer macht das eigentlich? Und inwiefern darf er selbstständig handeln? Hajo Schumacher, Philipp Amthor und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz werfen einen Blick ins Grundgesetz.

Feierlich wählt die Bundesversammlung den Bundespräsidenten und damit das höchste Amt im Staat. Einen Vertreter oder eine Vertreterin aber wählt die Bundesversammlung nicht. Wer also vertritt den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinermeier, wenn er mal Urlaub macht oder krank ist?

Bundespräsident: Kein dauerhafter Stellvertreter benötigt

Es ist Daniel Günther – nicht aber, weil er Ministerpräsident von Schleswig-Holstein ist. Sondern weil er derzeit Präsident des Bundesrates ist. Wechselt die Spitze des Bundesrats, wechselt demnach auch die Vertretung des Bundespräsidenten. So ist Günther zum Beispiel zum Jahresbeginn für den Bundespräsidenten eingesprungen, als der sich mal einige Tage aus der Öffentlichkeit verabschiedet hatte.

Den Bedarf für einen Vizepräsidenten, den gab es bislang eigentlich nie. – Philipp Amthor

Grundsätzlich aber bedarf es in der Regel keinen Ersatz für den Bundespräsidenten, bislang sind diese noch nie besonders lange ausgefallen. Auch ein Grund, wieso man sich nicht die Mühe macht, ein stellvertretendes Staatsoberhaupt zu wählen – das hätte die meiste Zeit sowieso nichts zu tun. Der Präsident des Bundesrats hat aber noch allerlei andere Verpflichtungen und springt deswegen auch nur in Ausnahmefällen ein.

Unterschreib‘ hier bitte mal.

Was aber muss er dann überhaupt tun? Selbst der Bundespräsident hat ja insbesondere auch repräsentative Befugnisse. Er soll selbst keine eigene Politik verfolgen. Deswegen muss die Bundeskanzlerin einige seiner Vorhaben auch gegenzeichnen. Das ist aber weniger eine Form der Kontrolle, als viel mehr eine Form der Legitimation des Handels des Bundespräsidenten.

Hajo Schumacher  - über mögliche Alternativen zur Vertretung des Bundespräsidenten. Foto: Annette Hauschild.

über mögliche Alternativen zur Vertretung des Bundespräsidenten. Foto: Annette Hauschild.
Ich fände das gerade spannend, Menschen aus dem Karlsruher Gehege einzusetzen.Hajo Schumacher

All das kann man im Grundgesetz nachlesen. Was dort genau drinsteht und was das eigentlich genau bedeutet, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist Hajo Schumacher. Philipp Amthor ist als juristische Unterstützung mit dabei.

Grundgesetz-Podcast | Folge 47: Der Vertreter des Bundespräsidenten 18:05

146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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