Wohnen, wo ich will
Hamburg, Ludwigshafen oder Wolfsburg – meinen Wohnort darf ich grundsätzlich frei wählen. Was für viele Deutsche (und EU-Bürger) eine Selbstverständlichkeit ist, ist ein hohes Gut. Geschützt wird es in Artikel 11 des Grundgesetzes. Und wo das Grundgesetz etwas schützt, schränkt es in der Regel auch ein. So ist es auch mit der Freizügigkeit. In Ausnahmefällen gilt diese nämlich nicht. Wenn man auf Sozialhilfe angewiesen ist zum Beispiel oder – deutlich gravierender – wenn man eine Haftstrafe verbüßt.
Damit ist Artikel ein Grundrecht, mit dem wir quasi unentwegt in Kontakt sind. Wenn wir von A nach B reisen, umziehen oder einfach nur zur Arbeit wollen. Und dieses Recht geht weit zurück, schon im 16. Jahrhundert wurde den Bürgern von Württemberg gewährt, aus dem Gebiet auszureisen. Vielleicht etwas relevanter für die heutige Zeit aber war die Weimarer Verfassung, in der das Recht auf Freizügigkeit ebenso festgeschrieben war. Wie viele Grundrechte aus dieser Zeit wurde auch dieses während der Zeit der Nationalsozialisten massiv eingeschränkt.
Was steht in Artikel 11?
Umso wichtiger, dass es in unserer heutigen Verfassung verankert ist. Aber was wird in Artikel 11 eigentlich konkret geregelt? Und welche Einschränkungen gibt es über die schon genannten hinaus? Darüber und über die Möglichkeiten der Ausreise sprechen Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in der neuen Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“. Alexander Thiele steht als juristischer Experte zur Seite.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.