Jeder darf in Deutschland einer Religionsgemeinschaft angehören. Und jeder darf auch darauf verzichten. Denn die Glaubensfreiheit, die in Artikel 4 des Grundgesetzes verankert ist, bedeutet auch, dass man sich gegen die Religionsausübung entscheiden darf.
Immer weniger Deutsche sind gläubig
Und die Zahl derer, die sich keiner Konfession mehr angehörig fühlen, wächst. Gerade erst wurde bekannt, dass 41 Prozent aller Angehörigen der Katholischen Kirche schon einmal darüber nachgedacht haben, aus der Kirche auszutreten. Und: Zahlreiche Gottesdienste werden kaum noch besucht. Die Zahl derer, die sich selbst als Atheisten bezeichnen, hingegen wächst stetig.
Wo Menschen ihre Religion ausüben, kommt es immer wieder zu Konflikten mit anderen. Dürfen strenggläubige Christen ihre Kinder zu Hause unterrichten? Dürfen Juden am Sabbat fern bleiben? Oder dürfen muslimische Lehrerinnen Kopftuch tragen? Besonders die letzte Frage scheint die Gesellschaft nachhaltig zu beschäftigen.
Immer wieder wird über das Kopftuch oder auch die Burka diskutiert. Dabei zeigen die Zahlen, dass die Streitfrage eigentlich gar keine ist: In Rheinland-Pfalz waren in den Jahren 2007 bis 2017 sechs nachweisliche Fälle bekannt, in denen eine Lehrerin Kopftuch getragen hat. In anderen Bundesländern sind die Zahlen ähnlich niedrig.
Welche Rolle spielt die Gewissensfreiheit?
Welche Rolle also spielt die Glaubensfreiheit in einem Staat, der sich immer mehr von der Religion abwendet? Und was hat es mit der Gewissensfreiheit auf sich? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der Journalist Hajo Schumacher in der neuen Folge von „In guter Verfassung“. Juristische Unterstützung bekommen sie dieses Mal vom CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.