Hoheitsrechte in Deutschland
Niemand gibt gerne etwas ab, was er eigentlich für essenziell hält. Das ist im Kindergarten das Spielzeug, für die Staaten sind es die Hoheitsrechte. Und dennoch gibt Deutschland so manche Rechte ab. Zum Beispiel an die EU, aber auch an andere Institutionen. Das Grundgesetz regelt das in Artikel 24.
Da werden zum Beispiel die zwischenstaatlichen Institutionen genannt, zu Gunsten derer man das ein oder andere Recht aufgibt. Da fällt die schon genannte Europäische Union darunter, aber zum Beispiel auch die Vereinten Nationen oder die Weltbank.
Das geht aber auch in kleinerem Rahmen, dann ist von grenznachbarschaftlichen Vereinigungen die Rede. Der Name verrät schon, da arbeiten mindestens zwei Länder zusammen, die sich eine Grenze teilen. Aber warum ist das wichtig?
Situation der NATO umstritten
Außerdem regelt Artikel 24 des Grundgesetzes die Einordnung in Systeme kollektiver Sicherheit. Die Idee ist, den daran beteiligten Staaten Sicherheit zu garantieren. Einen Feind von Außen bedarf es hierfür in der Regel nicht. Ein klassisches Beispiel sind die Vereinten Nationen. Bei der NATO hingegen ist die Lage umstritten.
detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz schaut sich Artikel 24 einmal genauer an. Ausnahmsweise ist Hajo Schumacher in dieser Folge nicht dabei. Ganz alleine ist Rabea aber nicht: als Experte steht dieses Mal der Jurist Achim Doerfer zur Seite.
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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
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