Koalitionsfreiheit: von Vereinen und Gewerkschaften
Vom Kaninchenzüchterverein bis ver.di – alles dazwischen ist durch das Grundgesetz geschützt. Jeder Deutsche darf nämlich einen Verein gründen und sich in einer Gewerkschaft zusammenschließen. Und dieses Recht nimmt man hierzulande auch gerne wahr. 2015 gab es etwa 598.000 Vereine, fast jeder zweite Deutsche ist Mitglied in einem Verein. Einige davon auch in mehreren. Dabei ist das Angebot vielfältig: Sport, Kunst, Naturschutz. Es gibt eigentlich kaum einen Bereich des Lebens, der sich nicht auch in einem Verein widerspiegelt.
Gemeinsam mehr erreichen
Gewerkschaften sind weitaus weniger beliebt, haben in Deutschland aber eine lange Tradition. Und ganz so klein reden sollte man die Größe und das Gewicht der Gewerkschaften eben auch nicht. Allein beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisieren sich knapp sechs Millionen Mitglieder. Der DGB ist die größte gewerkschaftliche Dachorganisation, zu ihm gehören unter anderem die IG Metall und auch ver.di.
Aber lange nicht jede Berufsbranche hat auch eine Gewerkschaft. Die Gründe dafür sind vielfältig: es gibt zu wenige Berufstätige in diesen Branchen oder die Organisation fällt aufgrund komplexer Arbeitsverhältnisse schwierig aus. Grundsätzlich hat aber jede Branche das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
Geregelt wird die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz in Artikel 9. Was dort genau drin steht und wie die Vereine und Gewerkschaften auch historisch gewachsen sind, darüber sprechen der Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Joachim Wieland ist als juristischer Experte dabei.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.