Sollte man Deutschen, die zum IS nach Syrien gereist sind, die Staatsbürgerschaft entziehen? Diese Frage beschäftigt derzeit die Politik und die Gesellschaft. Dabei steht auch zur Diskussion, inwiefern ein solcher Schritt überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre*. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander. Mal heißt es, ein solcher Entzug sei schon möglich. Andere sagen: Selbst wenn es möglich wäre, sollte man es nicht tun.
Artikel 16 des Grundgesetzes regelt die Staatsangehörigkeit: ob sie entzogen werden darf und unter welchen Umständen man sie verlieren kann. Interessant: wie man die deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt erst erlangt**, steht da nicht. Dafür ist aber verbrieft, wie mit Deutschen „umgegangen“ werden muss. Wie sieht es mit Auslieferungen aus? Ja, das geht. Aber unter welchen Umständen? Welche Rechte müssen gewährleistet werden?
Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz sprechen in einer neuen Folge von „In guter Verfassung“ darüber. Unterstützung bekommen sie von Dr. Sina Fontana. Sie forscht an der Uni Göttingen.
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
*Die Folge wurde aufgezeichnet, bevor die Diskussion in der Öffentlichkeit aufgekommen ist. Deswegen nehmen wir darauf keinen Bezug.
**Beantragen kann man die Staatsangehörigkeit übrigens bei der Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde des jeweiligen Wohnortes.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.