Was ist Ehe eigentlich?
Es war ein historischer Moment für viele Menschen in Deutschland, als der Bundestag im Sommer 2017 für die „Ehe für alle“ gestimmt hat. Möglich gemacht hat das auch das Grundgesetz. Dort ist die Ehe nämlich nicht weiter definiert – von Mann und Frau steht dort nichts.
Und was ist eine Familie?
Und auch was rechtlich gesehen eine Familie ist, wird nirgends genauer erläutert. Das erlaubt es dem Gesetzgeber, den Begriff selbst auszugestalten und auch an neue, modernere Lebensumstände anzupassen. Ähnlich ist es mit dem Schutz und der Förderung, der Ehepartnern und Familie durch die Verfassung gewährt wird. Was darunter zu verstehen ist, entscheidet der Gesetzesgeber.
Der Alltag zeigt, wofür er sich entschieden hat: Ehegatten-Splitting, mancherorts gebührenfreie Kitas, Kindergeld und vieles mehr. Dabei sind einige dieser Privilegien – wie zum Beispiel das Ehegatten-Splitting – umstritten. Durch die weitreichenden Formulierungen im Grundgesetz könnte die Förderung also auch anders aussehen.
Was steht sonst noch in Artikel 6?
Aber was genau ist denn jetzt eigentlich mit Ehe und Familie gemeint? Und was steht sonst noch so in Artikel 6 des Grundgesetzes? Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz sprechen darüber. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf unterstützt mit juristichem Expertenwissen.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.