Föderalismus in Deutschland
Der Föderalismus ist aus Deutschland gar nicht mehr wegzudenken. Das bedeutet aber nicht nur, dass es in Deutschland mehrere Bundesländer gibt. Es bedeutet auch, dass die Länder für einen großen Teil der hoheitlichen Aufgaben im Staat zuständig sind. Genauer gesagt: Die Länder sind grundsätzlich erst einmal für alles verantwortlich, sofern das Grundgesetz nichts anderes regelt.
Großes Missverständnis?
Genau so steht es im Grundgesetz in Artikel 30. Umso erstaunlicher, dass bei vielen Bürgern die Länder und insbesondere die Landespolitik eine eher untergeordnete Rolle spielt. Das zeigt sich schon an der Wahlbeteiligung. Gehen auf Bundesebene immerhin noch zwischen 70 und 80 Prozent aller Wahlberechtigten wählen, sind es auf Landesebene nur um die 50 Prozent. Unterschätzen die Bürger die Verantwortung der Länder?
Was also steht eigentlich genau in Artikel 30 des Grundgesetzes? Und was bedeutet das für Deutschland und auch unseren Alltag? Darüber sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Außerdem ist in dieser Folge der Bundestagsabgeordnete und Jurist Günter Krings mit dabei.
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.