Ein Petent will den Rhein umbenennen. Ein anderes Anliegen ist, in Zügen wieder Raucherabteile einzuführen. Und in wieder anderen Petitionen setzen sich Menschen dafür ein, dass Geflüchtete nicht abgeschoben werden. Das sind nur sehr wenige Beispiele für Petitionen. Es gibt noch unendlich viele mehr. Das ist auch deswegen so, weil das Recht, eine solche Beschwerde zu verfassen, im Grundgesetz festgeschrieben ist. Artikel 17 regelt das.
Die Petition als Werkzeug
Was natürlich nicht festgeschrieben ist, dass der Bitte auch nachgekommen werden muss. Die Petition dient vielmehr als Werkzeug. Sowohl für den Bürger als auch für die Regierenden. Der Bürger kann seinem Ärger Luft oder auf Probleme aufmerksam machen. Und die Verantwortlichen bekommen einen Überblick darüber, wo es akute Probleme gibt. Beschweren sich mehrere Menschen über ein und dasselbe, lässt das den Petitionsausschuss aufhorchen.
Und in der DDR?
Auch in der DDR gab es solche Beschwerdebriefe. Eingaben hießen sie dort – und das Eingabesystem war ganz anders geregelt als das der Petitionen in der BRD. Wie genau, erklärt Dr. Jens Gieseke im Podcast.
Weitere Unterstützung bekommen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz vom Verfassungsjuristen Alexander Thiele.
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.