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Ob sich Gewalt an Schulen mit Strafanzeigen gegen schuldunfähige Kinder verhindern lässt? Foto: JFK-Schule (6) CC-BY-ND-2.0 | Michael Panse / flickr.com

Ist das gerecht? | Gewalt an Schulen: Hamburger Schulen zeigen Kinder an

„Ich finde das abenteuerlich!“

Hamburger Schulen zeigen bei Gewalt inzwischen auch 9-jährige Kinder an, so dass diese Vorladungen von der Polizei bekommen. Ist das gerecht? Unser Rechtsexperte findet das jedenfalls absurd.

Gewalt an Schulen in Hamburg

Gibt es Gewalt an Schulen, muss das gemeldet werden. In Hamburg kann das bedeuten, dass auch Kinder und Jugendliche zum Gespräch bei der Polizei vorgeladen werden – sogar dann, wenn dem nur eine Schneeballschlacht auf dem Schulhof oder eine Rangelei im Klassenzimmer voranging.

Grundlage hierfür ist die Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen in Hamburg. Seit 2009 mussten bereits Straftaten gemeldet werden, die anzeigepflichtig waren oder auffielen: durch die besonderen Umstände der Tat, die aufgewandte kriminelle Energie oder die Schwere der Tatfolgen. Die Liste der Gewalt an Schulen reichte damit von schwerer Sachbeschädigung, Tierquälerei und Diebstahl bis hin zu gefährlicher Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz sowie Straftaten gegen das Leben.

Aktualisiertes Meldeformular für Gewaltvorfälle

Nach einer Aktualisierung dieser Melderichtlinie werden heute nur noch Fälle von schwerer Gewalt an Schulen erfasst. Delikte wie eine einfache Körperverletzung werden als leichtere Fälle eingestuft und sollen schulintern dokumentiert werden. Doch, Achtung: Damit aus einer Konfliktsituation eine anzeigepflichtige gefährliche Körperverletzung wird, reicht es schon, wenn einer der Beteiligten einen Stift in der Hand hält.

Kritiker wie der Hamburger Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissen befürchten eine Verwaschung der statistischen Erhebung von Gewalttaten an Schulen. Das Ganze sei nicht mehr als ein Mittel, Kinder und deren Eltern durch Strafanzeigen unter Druck zu setzen und ihnen Angst einzuflößen.

Strafanzeige gegen schuldunfähige Kinder – ist das gerecht?

Laut Paragraph 19 des Strafgesetzbuches sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig. Sie anzuzeigen, erscheint daher absurd. Ist es dennoch gerecht?

Ich finde das abenteuerlich! – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Über Anzeigepflichten, schulische Maßnahmen mit pädagogischen Zwecken und die Vernehmung von Kindern hat detektor.fm-Moderatorin Marie Landes mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Achim Doerfer - sieht die Strafanzeigen gegen schuldunfähige Schüler an Hamburger Schulen mit kritischen Augen.

sieht die Strafanzeigen gegen schuldunfähige Schüler an Hamburger Schulen mit kritischen Augen.
Hier wird umgangen, was in unseren Schulen zu Recht abgeschafft wurde. In Schulen sind grundrechtlich nur solche Maßnahmen seitens der Lehrer und der Schulleitung zulässig, die einen pädagogischen Zweck haben. Hier mit schwarzer Pädagogik zu arbeiten und die Kinder mit der Polizei zu erschrecken: Ich sehe da überhaupt keinen pädagogischen Zweck (…) Die Schulen gehen hier für die ihnen anvertrauten Kinder auch ein erhebliches Risiko ein.Achim Doerfer
Ist das gerecht? – Hamburger Schulen zeigen Kinder an 09:00

Redaktion: Bianca Rantzsch

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