Kann der endgültige Hirntod eines Patienten im Alltag eindeutig diagnostiziert werden? Diese Frage hat die „Süddeutsche Zeitung“ mit ihrem heute veröffentlichten Recherchen aufgeworfen. Nach Angaben der Zeitung soll es in Deutschland zu Fällen gekommen sein, bei denen Komapatienten für Hirntod erklärt wurden – , obwohl sie es gar nicht waren. Das Problem sei, dass Ärzte sich nicht an die Vorgabe der Bundesärztekammer (BÄK) halten, die vorschreibt, dass die Wirkung dämpfender Arzneien bei der Diagnose ausgeschlossen sein muss. Denn diese würden das Gehirn betäuben und führen damit zu falschen Diagnosen. Ein solches Medikament ist beispielsweise das schmerzlindernde Narkosemittel Sufentanil.
Die Richtlinien der Bundesärztekammer
Die Hirntoddiagnostik basiert auf einem Schema der BKÄ, das 1997 ins Leben gerufen wurde. So muss die Hirntoddiagnose in Form von Protokollen festgehalten werden. Erst, wenn zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den zweifelsfreien Hirntod diagnostizieren, wird dieser als solcher anerkannt. Hier setzt die Kritik der „Süddeutschen Zeitung“ an: Ärzten würde es an der nötigen Erfahrung und qualitativen Ausbildung fehlen, sodass es in Einzelfällen zu Fehldiagnosen führen würde, die eigentlich zu verhindern seien.
Inwiefern Sufentanil und andere Betäubungsmittel zu Fehldiagnosen führen und wie praxisnah die Richtlinien der Bundesärztekammer sind, darüber haben wir mit Frank Logemann, Transplantationsbeauftragter der Medizinischen Hochschule Hannover, gesprochen.
Die Nebenwirkung von Sufentanil – die Beeinträchtigung der Beatmung – kann natürlich fehlgedeutet werden, aber aus diesem Grund muss man vorher klären, ob Narkosemittel im Spiel sind oder nicht. – Frank Logemann