2012 fanden Kontrolleure in den Produktionsstätten der bayerischen Großbäckerei „Müller-Brot“ schwerwiegende Hygienemängel vor: Mäusedreck, Kakerlaken, Käfer und Schimmel. Die Firma wurde aufgefordert die Produktion einzustellen. Trotzdem gelangten tausende Backwaren in den Handel. Obwohl die Behörden über die Mängel Bescheid wussten, erfuhr die Öffentlichkeit lange nichts. Eine Änderung des LFGBs, also des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs, sollte so etwas verhindern.
Verschärftes Gesetz
Durch die Verschärfung des Lebensmittelgesetzes sind die Behörden fortan verpflichtet, die Namen von Ekelbetrieben öffentlich zu machen. Das gilt zumindest dann, wenn wegen Hygieneverstößen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Auch wenn eine Firma mehrfach negativ auffällt, sollte ihr Name an die Bevölkerung weitergegeben werden. Hierfür wurden unter anderem in Hamburg und München eigens Websites geschaffen.
Hygienemängel werden trotzdem nicht veröffentlicht
Viele Bundesländer setzen das Lebensmittelgesetz aber nicht besonders strikt durch. Die Münchner Website, auf der die Namen der betroffenen Betriebe veröffentlicht werden sollten, war nach wenigen Monaten wieder offline. Die Hamburger Website hat bis heute nicht einen einzigen Eintrag.
2015 gab es den nächsten Skandal. Ein Kunde fand in seiner Krustenschnitte eine eingebackene Schabe. Das Brot stammte aus der Großbäckerei Bachmeier, eine der größten bayerischen Bäckereien. Bei der Kontrolle der Produktionsstätten, tauchten wieder heftige Hygienemängel auf: Insekten, Schimmel und angefressene Mehlsäcke. Wieder erfuhr die Öffentlichkeit nichts.
Die Änderung der Gesetzeslage reicht nicht. Die Behörden müssen nur informieren wenn eine Gesundheitsgefährdung besteht, nicht aber bei Hygienemängeln. – Dario Sarmadi, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Foodwatch
Ein Problem ist auch, dass viele Betriebe gegen die Veröffentlichung dieser Daten geklagt haben – und mehrfach von Verwaltungsgerichten recht bekamen. Es sei nicht klar, so die Gerichte, ob die Veröffentlichung der Namen rechtmäßig sei. Diese Frage soll auf Initiative Niedersachsens hin nun das Bundesverfassungsgericht klären.
Foodwatch begutachtet Kontrollberichte
Der Verbraucherschutzverein Foodwatch fordert schon länger die Veröffentlichung der Namen. Zuletzt erstritt sich der Verein die Hygiene-Kontrollberichte von acht bayerischen Großbäckereien. Auch in diesen Berichten fand man Beanstandungen und Mängel in jedem Betrieb.
Im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes hat Foodwatch-Sprecher Dario Sarmadi erklärt, was in Zukunft getan werden kann, um die Hygienestandards der deutschen Lebensmittelhersteller zu verbessern.