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Warten auf den Anschluss. Gestrandete Reisende können sich bei den Verkehrsunternehmen beschweren. Vermitteln kann die SÖP. Foto: CC BY 2.0 | Nicolas Alejandro / flickr.com

Immer mehr Beschwerden von Reisenden

Schlichtungsstelle hilft

Verlorenes Gepäck, verspäteter Zug, Streik der Fluggesellschaft. In diesem Jahr haben sich mehr Kunden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr beschwert als je zuvor. Was hilft es ihnen?

Auf dem Bahngleis stehen, frieren und auf einen Zug warten, der nicht kommt. Während der Mallorca-Ferien die Nachricht bekommen, dass die gebuchte Airline pleitegegangen ist. In New-York landen – während der Koffer nach Paris reist.

Gestrandet und pleite – was tun?

Viele Reisende und Pendler haben die beschriebenen Situationen schon einmal erlebt. Während die verspätete Bahn zwar ärgerlich ist, kann ein ausfallender Flug den Urlauber vor größere Probleme stellen. So strandeten 2017 nach der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin und deren Tochtergesellschaft NIKI tausende Menschen an den Flughäfen ihrer Reiseziele – das Rückflugticket war plötzlich ungültig. Auf den Kosten sind die Kunden teilweise sitzen geblieben, denn Beschwerden bei den Unternehmen waren oft erfolglos.

Wenn sie eine Beschwerde haben und die schlichten lassen wollen, ist der erste Schritt immer, dass sie sich ans Verkehrsunternehmen wenden. Wenn sie keine Antwort bekommen oder eine Antwort, die sie nicht zufriedenstellt, dann können sie sich an die SÖP wenden. – Heinz Klewe, Geschäftsführer SÖP

Schlichtungsstelle SÖP hilft im Streitfall

Wer im Streit mit einem Verkehrsunternehmen nicht weiterkommt, kann sich an die Schlichtungsstelle SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.) wenden. Voraussetzung: Der betreffende Beförderungsbetrieb ist Mitglied im Trägerverein. Das gilt momentan für über 360 Bahn-, Bus-, Flug- und Schifffahrtsunternehmen. Die SÖP soll den Streit zwischen Reisenden und Unternehmen zu einer außergerichtlichen Einigung führen. Stimmen beide Seiten dem Ergebnis der Schlichtung zu, dann erlangt diese Rechtsverbindlichkeit. Für Verbraucher ist das Angebot kostenlos, vielleicht auch deshalb wird der Dienst zunehmend häufiger genutzt.

So sind im Jahr 2017 beinahe 15 Prozent mehr Anträge bei der SÖP eingegangen als noch im Vorjahr. Diese Entwicklung erklärt sich dadurch, dass das Schlichtungsverfahren sich unter den Verbrauchern herumspricht. Hinzu kommen die vielen Beschwerden über Flugreisen, die allein ein Viertel der Anfragen ausmachen.

Über die Aufgaben der zentralen Schlichtungsstelle SÖP und die Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen hat detektor.fm-Moderator Christian Bollert mit Heinz Klewe gesprochen. Er ist Geschäftsführer der SÖP.

Heinz Klewe - ist Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr.

ist Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr.
Das ist noch nicht das Ende. Wir entwickeln uns immer weiter, sodass in Zukunft, so hoffe ich, für alles, was mit Mobilität zu tun hat, die Verbraucher eine Anlaufstelle haben in Deutschland.Heinz Klewe
Beschwerdestelle SÖP 06:28

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