Klebekennzeichen: Anklage leicht gemacht?
Die Staatsanwaltschaft Coburg hat zwei Jahre lang gegen Michael Stoschek wegen Kennzeichenmissbrauchs und Urkundenfälschung ermittelt – weil der an seinem Porsche statt des normalen Metall-Kennzeichens ein Klebekennzeichen trug.
Der erste Anklagepunkt scheint gerechtfertigt: es ist ordnungswidrig, ohne Sondergenehmigung ein Klebekennzeichen zu verwenden. Beim Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs aber wird’s schon kniffliger: denn der Beschuldigte hat kein fremdes Kennzeichen benutzt, sondern das tatsächlich auf ihn ausgestellte. Die Staatsanwaltschaft müsste also beweisen, dass Herr Stoschek mit seinem Kennzeichen Geschwindigkeitskontrollen entgehen wollte.
Typisches Beispiel eines Kennzeichenmissbrauch: Ein gestohlenes Auto mit Fantasie-Kennzeichen, die dazu dienen sollen, zu verwirren. In diesem Fall ist es ja das zutreffende Kennzeichen, bloß in einer technisch anderen Form. – Rechtsanwalt Achim Dörfer
Gerechtigkeit auch für Kotzbrocken?
Michael Stoschek kann nicht wirklich als Liebling der Medien bezeichnet werden. Wiederholt hat er sich durch sein Auftreten negative Aufmerksamkeit verschafft. So hat er eine Straße nach seinem Großvater benennen lassen und ist ohne Erlaubnis mit einem Amphibiengefährt aus dem zweiten Weltkrieg einen Fluss runtergefahren.
Vielleicht auch deswegen wirkt das aktuelle Verfahren auf viele, also wolle man an ihm einen ganz besonderen Denkzettel verpassen.
Über den Fall Stoschek und die Frage, ob die Strafe verhältnismässig ist, hat detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.