Ein Gefährder weniger
Im Februar 2017 wurde Haikel S. bei einer Razzia in Frankfurt am Main festgenommen. Seitdem hält der Tunesier die deutschen Behörden auf Trapp. Er wird als Gefährder eingestuft, gilt als Mitglied des IS und potentieller Terrorist.
Wenn man die Unschuldsvermutung hundertprozentig ernst nimmt, ist der Gefährder ein rosa Einhorn, was es gar nicht gibt. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Auch Tunesien wollte ihn ins eigene Land holen. Denn dort wirft man ihm die Teilnahme an mehreren Terroranschlägen vor und will ihm den Prozess machen. Aus diesen Gründen sollte Haikel S. abgeschoben werden.
Ein langer Weg
Doch der Fall sollte sich als problematisch herausstellen. Haikel S. und seine Anwältin klagten gegen die geplante Abschiebung. Und so wanderte der Sachverhalt vom hessischen Verwaltungsgericht über mehrere Instanzen bis ins Bundesverfassungsgericht.
Die Richter in Karlsruhe haben zwar letztes Jahr beschlossen haben, dass Gefährder ohne deutschen Pass im Eilverfahren abgeschoben werden können. Allerdings ist das nicht möglich, wenn dem Gefährder nach der Abschiebung keine Behandlung gemäß der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werden kann.
Wir in Deutschland, drängen darauf, unsere Auffassung von Menschenrechten ganz praktisch zu exportieren. – Achim Doerfer
Dehnbares Recht
Und hier liegt das Problem. Tunesien hat die Todesstrafe offziell nicht abgeschafft. Allerdings wurde sie 1991 das letzte Mal praktiziert. Die tunesische Regierung kündigte an, dass Haikel S. weder Tod noch Folter drohe. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht der Abschiebung Gewähr geleistet.
Ob die Abschiebung von Haikel S. gerecht ist, und welche Probleme der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit sich bringt, darüber hat sich detektor.fm-Moderator Kais Harrabi mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer unterhalten.
Redaktion: David Seeberg