Etwa 10 000 Kinder kommen mit dem Fetal Alcohol Spectrum Syndrome (FASD) auf die Welt. Die Mütter haben während der Schwangerschaft Alkohol konsumiert, als Folge können die Kinder mit Fehlbildungen und kognitiven Einschränkungen geboren werden. Heilbar ist das Syndrom nicht, viele leben deswegen mit teils schweren Beeinträchtigungen, sind auf Pflege im Alltag oder finanzielle Unterstützung angewiesen.
Alkohol in der Schwangerschaft: Entschädigung möglich
Eine Entschädigung gibt es bislang aber nicht. Nun hat das Bundessozialgericht (BSG) die Tür einen Spalt breit geöffnet. Achim Doerfer aber meint: Durch den Spalt durchschauen kann man vielleicht, durch die Tür gehen wird aber niemand.
Ein junges Mädchen, das mit FASD lebt und schwer behindert ist, hatte auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz auf Rente geklagt. Und grundsätzlich kann es einen solchen Anspruch geben, hat der 9. Senat des BSG entschieden. Allerdings nur, wenn die Mutter vorsätzlich Alkohol konsumiert hat. Gemeint ist damit aber nicht der bewusste Alkoholkonsum, sondern die Bedingung, dass der Alkohol getrunken wurde, um einen Abgang des Fötus hervorzurufen.
Rechtekonflikt
Das allerdings ist nur schwer bis gar nicht nachweisbar. Ähnlich wie bei der Abtreibung stehen sich hier die Rechte des ungeborenen Kindes und der Mutter gegenüber. Da das Trinken strafrechtlich gesehen keine Relevanz hat, kann später auch nicht auf Entschädigung geklagt werden – und gegen die Mutter sowieso nicht. Warum das so ist, was das neue Urteil bedeutet und wie mögliche Lösungen für den Konflikt aussehen könnten, bespricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Wer mehr über FASD erfahren will, findet hier Informationen. Wer Hilfeangebote für Alkoholsucht generell sucht, klickt hier. Spezielle Hilfe für Schwangere gibt es hier.