Wer sich in Duisburg auf ein Bier verabreden will, kann das ab sofort wieder in der Innenstadt. Um diese sicherer zu machen und die Passanten auf ihrem Einkaufsbummel vor pöbelnden Betrunkenen zu schützen, sprach die Stadt im Mai 2017 ein Alkoholverbot aus.
Alkoholverbot – ein Eingriff in die persönliche Freiheit?
Dagegen hat eine 32-Jährige Duisburgerin geklagt. Sie empfand das Verbot als Eingriff in ihre persönliche Freiheit. In der vergangenen Woche hat sie nun Recht bekommen.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte keine „abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ durch Alkoholkonsum erkennen können und kippte daher das Verbot.
Das Verwaltungsgericht hat es als unverhältnismäßig angesehen, es zehntausenden Menschen zu verbieten, draußen ein Bierchen zu trinken, weil einer mal irgendwo hinpinkelt. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Unterschiedliche Rechtslage
Während man sich in der Duisburger Innenstadt nun wieder zuprosten darf, ist die Rechtslage im Rest des Landes nicht einheitlich. So hob beispielsweise 2009 ein Gericht auch das Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt auf.
In Bonn ist es hingegen verboten, am Hauptbahnhof zu trinken. Als Folge des Düsseldorfer Urteils wird nun auch über das Alkoholverbot in der ehemaligen Bundeshauptstadt diskutiert.
Ob die Aufhebung des Alkoholverbotes in der Duisburger Innenstadt gerecht ist, hat detektor.fm-Moderatorin Eva Morlang Dr. Achim Doerfer gefragt. Er ist Rechtsanwalt und führt uns jede Woche durch den Paragrafendschungel.
Redaktion: Sebastian Ernst