Prozessdokumentation ist lückenhaft
Seit Jahren wird in in der deutschen Justiz über die Einführung von Video- oder Tonaufzeichnungen von Gerichtsprozessen diskutiert. Denn bisher ist die Dokumentation von Gerichtsverhandlungen hierzulande relativ dürftig. Zwar werden obligatorische Gerichtsprotokolle angelegt. Die dienen aber eher dazu, den formalen Ablauf einer Gerichtsverhandlung festzuhalten.
So wird etwa protokolliert, dass ein Zeuge vor Gericht ausgesagt hat. Was genau der Inhalt der Aussage war, wird aber meist nicht oder höchstens stichpunktartig erfasst. Richtern und Anwälten bleiben da also lediglich ihre eigenen Aufzeichnungen und Erinnerungen, um bei Prozessen den Überblick zu behalten. Gerade wenn sich Prozesse über Jahre hinziehen, oder eine Partei in Revision geht, erweist sich die lückenhafte Dokumentation oft als problematisch.
Es kann wahnsinnig viel Arbeit ersparen, einfach von vornherein zu wissen, wer was gesagt hat, anstatt nachher mit acht Volljuristen klären zu müssen, wer was gesagt hat. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Aufzeichnung von Gerichtsprozessen nur in Ausnahmefällen
In vielen anderen Ländern, etwa Spanien, Schweden oder den USA, sind Ton- oder Videoaufzeichnungen von Gerichtsprozessen mittlerweile Standard. Auch am Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
In Deutschland sind solche Aufzeichnungen bisher nur in Ausnahmefällen erlaubt. Beispielsweise ist die Video-Aufzeichnung von Zeugenaussagen mittlerweile erlaubt, wenn der Zeuge etwa im Ausland lebt, oder es ihm aufgrund von Krankheit oder Alter nicht möglich ist, den Gerichtssaal persönlich aufzusuchen.
Strafrechtsreform nicht in Sicht
Kritiker werfen der deutschen Justiz vor, in diesem Punkt veraltet zu sein. Zwar wird immer wieder über die Möglichkeiten von Video- und Tonaufzeichnungen im Gerichtssaal diskutiert. Eine grundlegende Reform des Strafprozessrechts steht allerdings noch aus. 2015 empfahl eine Expertenkommission des Justizministeriums, die „Einführung einer obligatorischen audiovisuellen Dokumentation der gesamten erstinstanzlichen Hauptverhandlungen“ zumindest zu prüfen.
Über eine mögliche Einführung von Ton- und Videoaufzeichnungen bei Gerichtsprozessen spricht detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Yannic Köhler