Automatisch Mitglied der jüdischen Gemeinde in Frankfurt
In Frankfurt am Main war ein jüdisches Ehepaar Mitglied der einzigen jüdischen Gemeinde vor Ort. Als das Paar dann nach Frankreich zog, wechselte es in eine französische Gemeinde, trat automatisch aus ihrer Frankfurter Gemeinde aus. Dann kam der Umzug von Frankreich wieder zurück nach Frankfurt. Bei der Anmeldung im Amt gab das Ehepaar an, dass es „mosaisch“ (also jüdischen Glaubens) sei.
Daraufhin bekam es in der Post ein Begrüßungsschreiben von der Gemeinde, in der es vor ihrem Wegzug Mitglied war: diesem Begrüßungsschreiben hätten das Ehepaar innerhalb von drei Monaten widersprechen müssen, um nicht Mitglied der Gemeinde zu werden. Denn in der Satzung der jüdischen Gemeinde steht: “Mitglieder der Jüdischen Gemeinde sind alle Personen jüdischen Glaubens, die in Frankfurt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach ihrem Zuzug nach Frankfurt am Main gegenüber dem Gemeindevorstand schriftlich erklären, dass sie nicht Mitglieder der Gemeinde sein wollen.” Das Ehepaar legte aber erst nach sechs Monaten Einspruch ein – zu spät also. Steuerlich konnte es also dennoch belangt werden.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Zuerst gab das Bundesverwaltungsgericht dem Ehepaar Recht. Doch daraufhin klagte nun die jüdische Gemeinde aus Frankfurt und gewann wiederum vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Begründet wurde das mit dem Artikel 4 des Grundgesetzes:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
In Verbindung mit anderen Artikeln des Grundgesetzes wird so gewährleistet, dass Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbständig ordnen und verwalten. Dazu gehören dann auch die Mitgliedschaft, sowie der Ein- und Austritt aus der Gemeinde. Sobald man also nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt eine Religion ankreuzt, wird man auch weiterhin automatisch Mitglied einer Gemeinde.
Wann muss der Staat also die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft anerkennen? Darüber haben wir mit unserem Rechtsexperten Dr. Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Maria Mathias