Ein bisschen Einkommen oder Vermögen der Eltern verschweigen und schon gibt’s mehr BAföG. Wer jedoch erwischt wird, muss zahlen. Wie viel, das hat zumindest das Bundesverwaltungsgericht Ende Oktober entschieden.
Der Fall: Ein Vater hatte sich durch alle Instanzen geklagt, da das Bafög-Amt von ihm wegen vorsätzlich falscher Angaben 4.000 Euro zurückhaben wollte. Das Gericht entschied, dass der Vater nur die Differenz zwischen der gezahlten Summe und dem tatsächlichen Anspruch des Sohnes zurückzahlen muss.
Trotz Trickserei hätte es BAföG gegeben
Hintergrund des Streits war eine falsche Angabe im Antrag zum BAföG vor sechs Jahren. Der Sohn hatte für die Bemessung des Bafögs das voraussichtliche Einkommen des Vaters im Jahr 2010 angegeben, das deutlich niedriger als das vorherige ausfiel. Allerdings verschwieg er dabei eine Abfindung in Höhe von 58.000 Euro. Diese hatte der Vater im Lauf des Jahres auch tatsächlich erhalten. Das BAföG-Amt wusste davon nichts.
Das Amt wollte, nachdem es von dem Geldsegen erfahren hatte, das ganze Geld zurück. Doch der Vater argumentierte, dass der Sohn prinzipiell Anspruch auf Bafög im Jahr 2010 gehabt hatte. Darum sollte das Amt nur einen Teil des Betrags erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun zu Gunsten des Vaters. Denn die Schadensberechnung findet in diesem Fall nach den Grundsätzen des Zivilrechts statt.
Das bedeutet, dass nur die Differenz zwischen dem zugefügten Schaden und dem sonst existierenden „Normalzustand“ zurückgezahlt werden muss. Nun muss der Vater nur 2.600 statt 4.000 Euro zurückzahlen, da der Sohn Anspruch auf Bafög in Höhe von 1.400 Euro gehabt hätte.
Betrug oder Antrag nicht genau gelesen?
Dabei kann das verführerische Tricksen auch schnell strafrechtlich relevant werden. Zwar erhält man mehr Geld, je weniger die Eltern verdienen, doch schnell kann eine falsche Angabe vor Gericht zum Betrugsfall werden. Und folgt dann eine Verurteilung, ist ein Eintrag in das Führungszeugnis möglich. Das kann unter anderem den Berufseinstieg deutlich erschweren.
Ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun sinnvoll ist und warum Studenten beim Stellen eines Bafög-Antrags Rechtsberatung suchen sollten, darüber hat unser detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Rechtsanwalt Achim Dörfer gesprochen.