Böhmermann gegen Computer Bild
Jan Böhmermann ist mal wieder vor Gericht. Doch diesmal hat er selbst geklagt. Die Computer Bild hatte ein Foto von ihm für einen Beitrag zu DVB-T2-Receivern benutzt – und zwar ohne seine Erlaubnis. Doch überraschenderweise hat die Zeitschrift des Axel-Springer-Verlags vor Gericht nun Recht bekommen und darf das Bild erst einmal weiter verwenden.
Der ZDFneo-Moderator wollte sich mit der Klage dagegen wehren, dass die Computer Bild sein Gesicht als Werbemittel verwendet – denn in dem Beitrag wurde für einen bestimmten Receiver geworben. Das Gericht hat nun aber entschieden, dass neben dem Werbungsaspekt der Beitrag auch aufkläre. Daher sei die Nutzung gerechtfertigt.
Hätte Haribo sich damals entschieden, ihre Werbung mit Thomas Gottschalk satirisch aufzuziehen und da ein Bild von „Wetten, dass…?“ zu benutzen, hätten sie ihm kein Honorar bezahlen müssen. – Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Wortspiel rettet Bild
Laut Urteilsbegründung war offenbar entscheidend, dass die Zeitschrift ein doppeldeutiges Wortspiel als Überschrift genommen hat. Denn „Endlich scharf!“ kann sowohl auf den HD Receiver als auch auf Böhmermanns Satire angewendet werden. Das Oberlandesgericht in Köln hat auch eine Revision abgelehnt. Ob nun Jan Böhmermann weitere Möglichkeiten hat, um gegen die Nutzung vorzugehen, ist noch offen.
Über das Gerichtsurteil und die Konsequenzen hat detektor.fm-Moderatorin Helena Schmidt mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Johannes Rau