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Ein rechtsextremer Jura-Student darf das Zweite Staatsexamen nicht absolvieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden ihm untersagt. Ein Urteil mit Folgen für die Berufsfreiheit? Foto: 365/17 – Banned by Justice CC BY 2.0 | Dominik Bartsch / flickr.com

Ist das gerecht? | Politische Gesinnung von Beamten

Darf ein Rechtsextremist Anwalt oder Richter werden?

Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung: Die Vorstrafenliste ist beachtlich und seine Parteizugehörigkeit für viele ein eindeutiges Indiz: der Mann ist Neonazi. Weil das so ist, wurde er nun nicht zum Zweiten Staatsexamen zugelassen. Ist das gerecht? Wie ist das mit der politischen Haltung und dem Beamtenstatus in Deutschland?

Kein Staatsexamen für Nazis

Unwürdig und charakterlich ungeeignet: Ein vorbestrafter Rechtsextremist darf kein Volljurist werden. Einem Jura-Studenten wird das Zweite Staatsexamen verweigert. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.

Danach kann der Mann weder Richter werden, noch wird er für den Anwaltsberuf zugelassen. Die Begründung: Die Vorstrafenliste des Jura-Studenten ist lang und die Partei „Die Rechte“, der er angehört, gilt als rechtsextrem.

Straftaten en masse

In der Vergangenheit ist der Verurteilte wiederholt durch Fremdenhass und rechte Gewalttaten auffällig geworden. Bereits als Jugendlicher wurde er mehrfach wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Nötigung verurteilt.

In seinem Vorstrafenregister finden sich die „Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“ als auch eine Verurteilung wegen Beleidigung eines dunkelhäutigen Polizisten. Später wurde der Rechtsextremist Mitglied der 2012 verbotenen „Kameradschaft Hamm“ und Vorstandsmitglied in der Partei „Die Rechte“, die als Sammelbecken für Neonazis gilt.

Urteil mit weitreichenden Folgen

Bisher war es gängige Praxis, dass jemand erst zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt werden musste, um von Referendariat oder dem Staatsdienst ausgeschlossen werden zu können. Das trifft auf den rechtsextremen Jura-Studenten allerdings nicht zu. Er hat darum auch argumentiert, das Urteil sei ein Eingriff in die Berufsfreiheit – ohne Erfolg.

Wie ist das also, mit der politischen Haltung von Beamten oder solchen, die es werden wollen? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit Dr. Achim Doerfer in unserer Serie „Ist das gerecht?“ gesprochen.

Dr. Achim Doerfer - weiß, dass man nicht alles mit dem Gesetz regeln kann - mit Zivilcourage aber vielleicht schon.

weiß, dass man nicht alles mit dem Gesetz regeln kann – mit Zivilcourage aber vielleicht schon.
Wir müssen hier ganz streng differenzieren zwischen den Gedanken und den Taten (…). Wenn ein AfD-Heimleiter seinen Job vernünftig macht, (…) dann kann er gerne – oder auch nicht so gerne – vor seinem gekachelten Couchtisch sitzen und in den Fernseher irgendwelche Nazi-Parolen brüllen. Das werden wir nicht unterbinden können.Dr. Achim Doerfer
Ist das gerecht – Nazi darf kein Anwalt werden 09:30

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