Kein Staatsexamen für Nazis
Unwürdig und charakterlich ungeeignet: Ein vorbestrafter Rechtsextremist darf kein Volljurist werden. Einem Jura-Studenten wird das Zweite Staatsexamen verweigert. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.
Danach kann der Mann weder Richter werden, noch wird er für den Anwaltsberuf zugelassen. Die Begründung: Die Vorstrafenliste des Jura-Studenten ist lang und die Partei „Die Rechte“, der er angehört, gilt als rechtsextrem.
Gericht: Vorbestrafter #Neonazi darf kein Volljurist werden #NRW https://t.co/fAsD2BDLcx
— ENDSTATION RECHTS. (@ER_MV) 22. Februar 2016
Straftaten en masse
In der Vergangenheit ist der Verurteilte wiederholt durch Fremdenhass und rechte Gewalttaten auffällig geworden. Bereits als Jugendlicher wurde er mehrfach wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Nötigung verurteilt.
In seinem Vorstrafenregister finden sich die „Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“ als auch eine Verurteilung wegen Beleidigung eines dunkelhäutigen Polizisten. Später wurde der Rechtsextremist Mitglied der 2012 verbotenen „Kameradschaft Hamm“ und Vorstandsmitglied in der Partei „Die Rechte“, die als Sammelbecken für Neonazis gilt.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Bisher war es gängige Praxis, dass jemand erst zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt werden musste, um von Referendariat oder dem Staatsdienst ausgeschlossen werden zu können. Das trifft auf den rechtsextremen Jura-Studenten allerdings nicht zu. Er hat darum auch argumentiert, das Urteil sei ein Eingriff in die Berufsfreiheit – ohne Erfolg.
Wie ist das also, mit der politischen Haltung von Beamten oder solchen, die es werden wollen? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit Dr. Achim Doerfer in unserer Serie „Ist das gerecht?“ gesprochen.