Mehr als 160.000 Ehen wurden in Deutschland im letzten Jahr geschieden. Die Leidtragenden sind oft die Kinder. Wenn ein Elternteil sich dafür entscheidet, die Kinder weiter aufzuziehen, ist der Ex-Partner dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Auch, wenn die Kinder eine Ausbildung machen oder studieren, steht ihnen Unterhalt von den Eltern zu.
Höhe des Unterhalts nicht gesetzlich geregelt
Wieviel aber gezahlt werden muss, ist eher schwammig geregelt. Eine genaue Höhe sucht man vergebens. Eigentlich müsste also von Fall zu Fall entschieden werden – abhängig vom Einkommen und der Lebenssituation der Betroffenen.
Viele Gerichte gehen deshalb nach der „Düsseldorfer Tabelle“. Sie bietet eine Orientierung und ist damit so etwas wie die Schwacke-Liste für den Unterhalt. Zum 1. August werden die Beträge, die in der Tabelle festgehalten sind, erhöht. Die neue Tabelle hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute vorgestellt.
Auffassung des Oberlandesgerichts überholt?
Kann etwas so komplexes wie die Zahlung von Unterhalt tatsächlich mit einer einfachen Tabelle geregelt werden? Und wird diese Regelung überhaupt modernen Rollenverteilungen bei der Kindererziehung – auch bei geschiedenen Paaren – gerecht? Nein, sagt Rechtsantwalt Achim Doerfer und fordert:
Wir müssen das Unterhaltsrecht an die Lebenswirklichkeit anpassen und das gilt auch für die Düsseldorfer Tabelle.
Redaktion: Robin Theodor Schäfer