Vielerorts werden die strengen Ausgangsbeschränkungen gelockert, die Menschen trauen sich wieder raus, die Angst vor dem Coronavirus nimmt ab. Dabei stecken wir noch mittendrin in der Pandemie – das wird gerade gerne unterschätzt.
Auch, weil die Krankenhäuser bislang relativ gut mit der Situation umgehen: Es gibt noch genug freie Intensivbetten, der große Kollaps, wie wir ihn in Italien gesehen haben, scheint auszubleiben. Aber was, wenn sich das ändert und doch noch die große Infektionswelle kommt? Sind zu viele Menschen auf einmal erkrankt, müssen gegebenenfalls dramatische Entscheidungen getroffen werden. Wer wird behandelt, wer nicht? Heißt übersetzt: Wer darf leben, wer muss sterben?
Triage: Wer wird zuerst behandelt?
Das Verfahren nennt sich Triage. Das medizinische Personal muss aufgrund festgelegter Kriterien entscheiden, wer zu erst Hilfe bekommt. Die Triage kommt eigentlich vor allem in Kriegsgebieten vor, wenn es zu viele Verletzte für die Kapazitäten gibt. Dass wir auch in Deutschland selektieren müssen, ist für viele unvorstellbar.
Soweit weg ist das aber gar nicht, das haben wir vor einigen Wochen in Italien gesehen. Da wurde unter anderem auch das Kriterium der „geretteten Lebensjahre“ in die Entscheidung einbezogen. Konkret bedeutet das, dass jüngere Menschen oft bessere Chancen auf eine Behandlung haben als Ältere. Zumindest, sofern auch die anderen Kriterien für sie sprechen. Diese Vorgehensweise ist in Deutschland umstritten – aber wäre sie erlaubt?
Genau das schaut sich detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in einer neuen Folge von „Ist das gerecht?“ an. Dafür spricht sie wie immer mit Rechtsanwalt Achim Doerfer, außerdem gibt es noch einen weiteren Gast in dieser Episode. Medizinrechtler Christian Nobmann ordnet die rechtlichen Grundlagen ein.