Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
Der Weg für Diesel-Fahrverbote ist frei. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden. Damit gibt das Gericht einer Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht. Die hatte zuvor gegen die Luftreinhaltepläne der Städte Stuttgart und Düsseldorf geklagt. Denn in beiden Städten zeigen Messstationen immer wieder zu hohe Stickoxidwerte an.
Die große Ungerechtigkeit in diesem Fall ist, dass wir jetzt alle für den Betrug von VW haften müssen. Denn erst dadurch ist ein Großteil der überschrittenen Grenzwerte zustande gekommen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten der Klage der Deutschen Umwelthilfe schon damals recht gegeben. Doch weil Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Revision gegangen sind, ist der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet.
Zehn Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile aus Stuttgart und Düsseldorf bestätigt. Somit können Kommunen ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge verhängen. Von dem Verbot könnten bis zu zehn Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen sein.
Jetzt ist es Aufgabe der Politik, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. – Achim Doerfer
Doch das Gericht hat in seinem Urteil auch einige Hintertüren offengelassen. So sind Ausnahmeregelungen etwa für Handwerksbetriebe möglich. Die hatten schon vor dem Urteil moniert, sie würden bei einem Verbot erhebliche Probleme bekommen, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Denn ein Gros der Handwerksbetriebe greift auf Diesel-Fahrzeuge zurück und könnte daher nicht mehr zu jeder Baustelle gelangen.
Über das Urteil und die Folgen für Besitzer von Dieselautos hat sich detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer unterhalten.
Redaktion: Philipp Weimar