Drachenlord hat kaum Fans, er hat vor allem Hater. Menschen, die sich seinen Content auf YouTube nur anschauen, um anschließend darüber zu lästern, sich lustig zu machen und den YouTuber zu demütigen. Seit zehn Jahren geht das nun schon so, Drachenlord, der eigentlich Rainer Winkler heißt, lädt regelmäßig neue Videos hoch. Und die rund 160 000 Zuschauer und Zuschauerinnen? Die meisten lieben es, zu hassen.
Das Mobbing findet nicht nur im Internet statt. 2014 rief Winkler seine Hater auf, doch bei ihm zu Hause vorzukommen – hunderte folgten dem Aufruf. Bis heute tauchen immer wieder Menschen vor dem Wohnhaus von Winkler auf. Sie provozieren ihn, vorher sprechen sie sich ab, wie sie den Drachenlord denn dieses Mal besonders verlässlich aus der Reserve locken können. Festgehalten wird alles auf Video, später werden die Videos teils auch verkürzt oder manipuliert, um Winkler in einem noch schlechteren Bild dastehen zu lassen.
Nun wurde Drachenlord zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, ihm wird (versuchte) Körperverletzung vorgeworfen. Die Hater machen überhaupt keinen Hehl daraus, dass es für sie die absolute Krönung ist, wenn Winkler ins Gefängnis muss. Die Staatsanwältin hat schon Berufung eingereicht, ihr ist das Urteil zu mild.
Aber ist das gerecht? Oder ist es nicht doch Notwehr, wenn man über Jahre so lange gedemütigt und provoziert wird, bis man sich – auch mit Gewalt – wehrt? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer.