E-Zigaretten sind ungesund. Wie ungesund, weiß allerdings noch niemand ganz genau, denn die Langzeitfolgen sind noch nicht abzusehen. Der Markt für die Alternative zum Tabak boomt jedoch und der Staat tut sich schwer mit der Frage, wie mit dem Genussmittel umzugehen ist.
E-Zigaretten bleiben im freien Verkauf
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass E-Zigaretten nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen – aus dem Grund, dass sie gesundheitsschädlich sind. Das wiederum bedeutet aber, dass das nikotinhaltige Liquid ohne Zulassung im Internet und in gewöhnlichen Tabakläden verkauft werden darf. Der Gesetzgeber will das Branchenwachstum nicht ausbremsen, indem er den Verkauf beschränkt.
Unterschiedliche Rechtslage
Eines ist klar: Die E-Zigarette ist nicht ungesünder als die herkömmliche Zigarette. Die gesetzlichen Regelungen jedoch ergeben wenig Sinn. Denn der Tabak wird hoch besteuert, auf das E-Zigaretten-Liquid hingegen kommt nur die Mehrwertsteuer. Wieder anders läuft es beim Alkohol: Der ist ein schädliches Rauschmittel, darf aber weitgehend frei beworben werden und wird nur gering besteuert. Auch Cannabis ist ein solches Rauschmittel – ebenfalls schädlich, aber nach Ansicht vieler nicht schädlicher als Alkohol. Es ist also nicht rational zu erklären, warum das Eine erlaubt ist, das Andere aber nicht. Die Frage ist daher, ob das Verbot der Weisheit letzter Schluss ist.
Das Recht, sich selbst zu schaden
Über den konkreten Fall und das Recht, sich selbst zu schaden, hat detektor.fm- Moderator Alexander Hertel in unserer wöchentlichen Serie “Ist das gerecht?” mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Javan Wenz