Mord durch Rasen?
Bei einem illegalen Autorennen mitten in Berlin stirbt ein Unbeteiligter. Das sorgte 2016 schon für genug Aufsehen, später aber sorgte auch die Gerichtsverhandlung für Wirbel. Zum ersten Mal nämlich plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Der Vorwurf: Mord.
Und das Gericht gab der Staatsanwaltschaft Recht, die beiden Raser wurden wegen Mordes verurteilt. Das hatte es zuvor noch nicht gegeben. Aber das Urteil hält auch nicht lange.
2018 hebt der Bundesgerichtshof (BGH) das ursprüngliche Urteil wegen Mordes auf. Die Richter geben den Fall zurück ans Landesgericht Berlin (LG), weil die Vorsätzlichkeit nicht hinreichend belegt wird. Am Landesgericht wird das Verfahren anschließend wegen einer Befangenheitsklage der Anklage ausgesetzt. Im November 2018 schließlich beginnt die Hauptverhandlung erneut. Und die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Mordanklage fest.
Mit dem neuen Urteil ist dieses Verfahren beendet. Das LG hat die beiden Angeklagten nun erneut zu lebenslangen Freiheitsstrafen wegen Mordes verurteilt.
Ich bin mir auch nach wie vor sicher, dass dieses Urteil wieder vom Bundesgerichtshof aufgehoben wird. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Ende noch nicht in Sicht
Jedoch ist es gut möglich, dass der Fall wieder vor dem BGH landet und erneut evaluiert werden muss. Die Verteidigung hat jedenfalls bereits Revision angekündigt.
Über das erneute Urteil im Raser-Prozess in Berlin spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer.
Redaktion: Lia Rogge, Johannes Rau