Das Prinzip hinter der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein einfaches: Wer die Geldstrafe, zu der er oder sie verurteilt wurde, nicht zahlen kann, muss stattdessen ins Gefängnis. Was erst einmal so einfach klingt, ist allerdings weitaus komplexer. In der Praxis heißt das nämlich, dass vor allem arme oder psychisch kranke Menschen die Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.
Ersatzfreiheitsstrafe: ein Klassenproblem
Schauen wir uns mal ein Beispiel an: Jemand wird ohne Ticket in der U-Bahn erwischt. Zunächst gibt es ein Bußgeld, meist um die 60 Euro. Wenn man schon das nicht zahlen kann, landet der Fall oft vor Gericht, spätestens aber dann, wenn man mehrfach ohne gültigen Fahrschein kontrolliert wird. Das Problem: Wer weder Geld für ein Ticket noch für das Bußgeld hat, hat auch kein Geld für die verhängte Geldstrafe. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz oder jene, die sich in psychiatrischer Behandlung befinden, sind verhältnismäßig oft betroffen, zeigen Erfahrungen des Freiheitsfonds. Die Initiative kauft Menschen aus dem Gefängnis frei, wenn diese eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.
Das Statistische Bundesamt gibt an, dass jeder zehnte Strafgefangene ursprünglich gar nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, sondern eigentlich zu einer Geldstrafe. Die Bundesregierung hat angekündigt, dort anzusetzen – aber wie könnten eigentlich Alternativen aussehen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz dieses Mal nicht nur mit Rechtsanwalt Achim Doerfer, sondern auch mit Arne Semsrott vom Freiheitsfonds.