EuGH-Urteil zur PKW-Maut
Der Richterhammer ist gefallen und die PKW-Maut unzulässig. Zu diesem Urteil kommen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Dem Urteil zufolge widerspricht das Maut-System dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr des EU-Binnenmarktes und diskriminiert Fahrzeughalter aus dem europäischen Ausland.
Wie sollte die Maut erfasst werden?
Denn das Maut-Modell der CSU, das ursprünglich noch der frühere Verkehrsminister Alexander Dobrindt durchgesetzt hatte, sieht vor, dass deutsche Autofahrer im Nachhinein keine Mautkosten zahlen müssen. Das sollte über niedrigere KFZ-Steuersätze erreicht werden. Der jeweilige Mautsatz hätte sich nach der Antriebsart, der Motorstärke und der Abgasnorm des PKW gerichtet, sollte maximal 130 Euro betragen und für inländische wie auch ausländische Fahrer gleich bemessen werden.
Es ist eine üble Hypothek, die Manfred Webers bayerische Freunde ihm hier mitgeben, dass nämlich gerade die Partei, aus der er kommt, gerade abgestraft wurde als jemand, der die EU-Regeln nicht verstanden hat. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Nachbar Österreich reicht Klage ein
Das Urteil des EuGH kommt dennoch überraschend. Geklagt hat Österreich und Anfang des Jahres hatte bereits der EU-Generalanwalt empfohlen, die Klage des Nachbarn fallen zu lassen. In vielen Fällen richtet sich das höchste Gericht nach dem Generalanwalt.
Vorbereitungen sind schon angelaufen
Aufgrund der guten Prognosen und der Empfehlung, die Klage nicht in Betracht zu ziehen, laufen die Vorbereitungen hierzulande schon auf Hochtouren. Verkehrsminister Andreas Scheuer wollte die Maut schon ab Oktober 2020 erfassen. Den Zuschlag für die Errichtung der Mautsysteme erhielt ausgerechnet das österreichische Unternehmen Kapsch TrafficCom in Zusammenarbeit mit CTS Eventim, dem Ticketing-Unternehmen aus Deutschland.
Über das Urteil des EuGH hat detektor.fm-Moderator Philipp Weimar mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Frederik Trautmann