Der Jura-Professor und Vereinsexperte Lars Leuschner von der Universität Osnabrück forderte die Löschung des FC Bayern aus dem Vereinsregister. Den entsprechenden Antrag reichte er beim Amtsgericht München ein. Grund dafür sind die hohen Umsätze des Vereins, die mit der FC Bayern München AG erwirtschaftet wurden. Schätzungsweise soll das fast eine halbe Milliarde Euro in der letzten Saison gewesen sein. 75 Prozent der Anteile gehen dabei an den Verein.
Die Frage ist: Dient der Sportverein noch einem ideellen Zwecken oder folgt er nur finanziellen Interessen? Die Antwort ist für den Jura-Professor Leuschner klar. Seiner Ansicht nach erfülle der FC Bayern nicht mehr die Voraussetzungen, um als Verein zu gelten.
Ungleichbehandlung steht auf dem Prüfstand
Auslöser für Leuschners Initiative war der Fall des ADAC. Auch dieser Verein macht Umsätze, weshalb der ADAC 2014 seine Struktur refomieren musste, um seinen Vereinsstatus behalten zu können. Neben dem Verein gibt es nun eine Aktiengesellschaft und eine Stiftung.
Die Parallelen zwischen dem FC Bayern München e. V. und dem ADAC hält Professor Leuschner für unbestreitbar. Handelt das Gericht konsequent, müsste es demzufolge auch für den Fußballverein Folgen androhen.
Aufatmen bei den Fans des FC Bayern München
Das Amtsgericht München hat heute den Antrag von Leuschner abgelehnt. Der FC Bayern München e. V. darf sich daher weiterhin als Verein bezeichnen.
Auf welcher Grundlage dieses Urteil besteht und welche Parallelen es zwischen beiden Fällen gibt, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Linh Pham