Filmverbot bleibt
Filmaufnahmen live aus einer Gerichtsverhandlung – das kennen wir in Deutschland so nicht. Der Paragraph 169 des Gerichtsverfassungsgesetz untersagt Bild- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung. Einzige Ausnahme ist das Bundesverfassungsgericht. Dort dürfen Urteilsverkündungen seit 1998 filmisch dokumentiert werden. Das Verbot soll vor allem die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten schützen und einen ungestörten Ablauf des Verfahrens gewährleisten.
Ursprünglicher Gesetzentwurf
Das ist in unserem digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß, findet zumindest der Justizminister Heiko Maas. Mit einem neuen Gesetz will er auf die veränderte Medienlandschaft reagieren.
Ein wesentlicher Punkt, der zugleich kontroverse Debatten ausgelöst hat: Urteilsverkündungen von allen fünf obersten Gerichtshöfen in Deutschland sollen von den Medien übertragen werden dürfen. Bei Verhandlungen, die historisch bedeutsam sind, sollen Filmaufnahmen erlaubt werden.
Außerdem sollen Medienräume eingerichtet werden, in die das Geschehen aus dem Gerichtssaal übertragen wird. Das betrifft vor allem Prozesse, die ein so großes öffentliches Interesse haben, dass die Kapazität für die Zuschauer im Saal nicht ausreicht.
Das Für und Wider
Ein häufig vorgetragenes Argument gegen Kameras im Gerichtssaal ist, Angeklagte könnten Filmaufnahmen nutzen, um ihre Botschaften zu verbreiten und sich in zweifelhaftem Licht zu inszenieren. Der Jurist Achim Doerfer lässt das Argument aber nicht durchgehen:
Film- und Tonaufnahmen verhindern eine Geschichtsklitterung. Wir haben umfassende Film- und Tonaufnahmen vom Eichmann Prozess. Jetzt denken wir uns das mal weg und stellen uns vor, wir hätten das alles nicht. – Achim Doerfer
Nun haben sich die Beteiligten geeinigt. An dem Gesetzesentwurf wurden einige Änderungen vorgenommen. Filmaufnahmen in Gerichtssälen bleiben weiter verboten. Dafür sollen aber Tonaufnahmen erlaubt werden. Außerdem würden die Gerichte die Materialien gerne selbst zur Verfügung stellen – bezahlen wollen oder können sie den Service aber nicht.
Die Einrichtung eines Gerichtsfernsehens kostet etwa eine Million Euro. Der Bundesgerichtshof sagt, dass das Geld nicht da ist. – Achim Doerfer
Über das weiterhin bestehende Filmverbot in Gerichtssälen hat detektor.fm-Moderator Lucas Kreling mit dem Anwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Charlotte Glück