8 Stunden an 7 Stellen fixiert
Mehr als acht Stunden hat der Patient da gelegen. Gefesselt an sieben Stellen seines Körpers. Zuvor ist der Mann aus Bayern in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden. Offenbar hatte Suizidgefahr bestanden. Zudem war er stark alkoholisiert. Wahrscheinlich aus Selbstschutz und wohl auch, um den Patienten nicht zu gefährden, entscheiden sich die Ärzte für eine Fixierung. Später klagt der Patient dagegen. Er sieht sein Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt.
Ähnliches ist einem Mann aus Baden-Württemberg widerfahren. Und auch er klagt gegen die Fixierung durch die Ärzte. Der Prozess geht durch mehrere Instanzen und landet schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Das oberste Gericht hat nun entschieden: Eine längere Fixierung dürfen Ärzte nur noch mit richterlichem Beschluss durchführen.
Seit Jahren und Jahrzehnten ist es eigentlich klar, dass das geregelt werden müsste. Aber wir haben hier eben eine sehr tabuisierte Grauzone. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Ärzte begrüßen Urteil zur Fixierung
Die „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde“ (DGPPN) begrüßt das Urteil. Für DGPPN-Präsident Arno Dreister ist es ein „sehr erfreuliches Urteil“. Dreister hat zu Jahresbeginn vor dem Bundesverfassungsgericht für ein entsprechendes Urteil plädiert. Denn aus seiner Sicht schafft das Urteil für Ärzte längst überfällige, klare, verbindliche Richtlinien, so der DGPPN-Präsident.
Wie ist das Urteil einzuordnen und warum gibt es diese Entscheidung erst jetzt? Das hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer Rechtsanwalt Achim Doerfer gefragt.