Fristlose Kündigung schon im Februar
Der Zustand der Wohnung ist verheerend, als die Vermieterin sie das erste Mal betritt. Dreck und Abfall verteilt auf jedes Zimmer, Schimmelbefall, Schädlinge und Insektennester sowie ein dauerhaft laufender Wasserhahn und durchnässte Böden. Hinnehmen wollte sie den Zustand der Wohnung nicht, die Mieterin hatte eine fristlose Kündigung erhalten.
Das war bereits Anfang des Jahres. Doch die Mieterin hat sich der Kündigung widersetzt: Es sei ihr gutes Recht, unordentlich zu sein. Zwar hat sie den schlechten Zustand der Wohnung nicht geleugnet, aber auch nicht eingesehen, dass sie deswegen rausgeworfen wird. Angeblich hatte sie bereits eine große Renovierung geplant und die Vermüllung sei nur eine vorübergehende Situation.
Gravierende Vermüllung
Auf die Vermieterin aber kommen aufgrund der Verwahrlosung erhebliche Kosten zu. Kann man da noch von einem verübergehenden Zustand ausgehen?
Wer da sagt, das ist alles in Ordnung und ich hab alles im Griff, der hat im Grunde den Zugriff auf die Realität verloren. Und das ist ja auch das Traurige, dass man vielleicht hier auch gar keinen Vorwurf machen kann, weil die Mieterin es in dem Moment eben einfach nicht anders hinbekommt. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Gericht gibt Vermieterin Recht
Das Amtsgericht München hält die Erklärungen der Mieterin nicht für glaubwürdig und hat ein Urteil gefällt: Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt. Weiterhin heißt es, Mieter haben kein grundsätzliches Recht auf Unordnung.
Doch ist eigentlich gesetzlich geregelt, wann die Grenze erreicht ist und man rausgeworfen werden kann? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Irma Klundt