Es klingt ein bisschen mystisch, die Früchte des vergifteten Baumes. Das Ganze geht aber nicht etwa auf die Geschichte um Adam und Eva zurück, sondern hat seine Ursprünge in den USA. Im Grunde heißt dieser Grundsatz nichts anderes, als dass Beweise, die rechtswidrig erlangt wurden, nicht verwendet werden dürfen.
Früchte des vergifteten Baumes fallen weit vom Stamm
Ein Beispiel: Durchsuchen die Ermittler und Ermittlerinnen eine Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss und finden dort belastende Beweise, können sie diese im späteren Prozess nicht verwenden. Und auch weitere Beweise, die auf den in der Wohnung gefundenen Beweisen beruhen, sind nicht zulässig. Also zum Beispiel, wenn dort ein Schließfachschlüssel gefunden wird, ist der Inhalt des Schließfaches trotzdem tabu — und so weiter. Die Früchte fallen teilweise sehr weit vom vergifteten Baum entfernt.
In Deutschland gibt es diesen Grundsatz so pauschal nicht, doch auch hierzulande gibt es Regeln dazu, wie welche Beweise vor Gericht verwertet werden dürfen. Dann heißt das Beweisverwertungs- bzw. Erhebungsverbot, allerdings kommt es hier auf sehr viele unterschiedliche Bedingungen an.
Was sich genau dahinter verbirgt und wie die Beweisverwertung dann vor deutschen Gerichten aussieht, das bespricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz dieses Mal mit Rechtsanwalt Achim Doerfer. Außerdem sprechen die beiden über den US-amerikanischen Ursprung und die Idee hinter dem Grundsatz.