Leck bei der Ermittlungsbehörde im Fall Lübcke?
Seit letzter Woche hat der angeklagte Stephan E. im Mordfall Lübcke einen neuen Verteidiger. Frank Hannig, Rechtsanwalt aus Dresden, hat nun Strafanzeige wegen Geheimnisverrats erstattet. Seiner Aussage nach verfügen mehrere deutsche Medienhäuser über Informationen, die nur aus den originalen Ermittlungsakten stammen können.
Ganz paradox: Das lecken lassen dieser Informationen ist rechtstaatlich bedenklich und kriminell. Das Veröffentlichen dieser Informationen ist politisch unheimlich wichtig und überhaupt nicht strafbar. – Achim Doerfer
Um welche Informationen geht es?
Konkret geht es bei den benannten Informationen um das widerrufene Geständnis von Stephan E. Schon in den letzten zwei Jahren soll der Angeklagte mehrmals zu dem Haus von Walter Lübcke gefahren sein, um seine Tat zu verüben. Frank Hannig vermutet, eine Person aus den Ermittlungsbehörden habe die Informationen weitergegeben.
Dabei schließt der Anwalt die beiden ehemaligen Verteidiger von Stephan E. aus. Nun fordert der Verteidiger ein rechtstaatliches Verfahren. Die Anzeige bearbeitet derzeit die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat sich bisher noch nicht zu der gestellten Strafanzeige geäußert und die Vorwürfe zum Leck in der Ermittlungsbehörde unkommentiert gelassen.
Über die gestellte Strafanzeige wegen Geheimnisverrats und deren Folgen im Fall Lübcke spricht detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Luisa Bebenroth