Trennung vom Freund des Menschen
Sie gelten als die besten Freunde des Menschen und ihre Besitzer lieben sie über alles: Hunde. Viele Paare schaffen sich nach einer gewissen Zeit einen oder gleich mehrere Hunde an. Doch nicht alle Beziehungen halten ewig. Viele trennen sich nach einigen Jahren oder lassen sich scheiden. Der Hausstand wird dann zwischen beiden Partnern aufgeteilt und plötzlich steht das Problem im Raum: Wer darf die Hunde behalten?
Der Fall in Nürnberg
Die Frage hat sich auf für ein Ehepaar aus Nürnberg gestellt. Sie hatten ein Rudel von sechs Hunden, das die Frau nach der Trennung zu sich genommen hat. Zwei der Tiere verstarben kurz darauf. Später beantragte der Ehemann bei Gericht, zwei der verbliebenen vier Hunde zu bekommen. Das Gericht lehnte mit der Begründung ab, das Rudel nach dem Tod ihrer Gefährten und den Veränderungen durch die Trennung der Eheleute nicht weiter belasten zu wollen.
Hunde sind keine Sachen
Interessant ist, dass Haustiere juristisch oft wie Haushaltsgegenstände behandelt werden. Hunde sind keine Kinder, Möbelstücke sind sie allerdings auch nicht. Dennoch wird vorrangig betrachtet, wer der Eigentümer des Hundes ist oder wer ein größeres Interesse am Verbleib des Tieres geltend macht. Im konkreten Fall von Nürnberg wurde die Entscheidung mit dem Tierschutz begründet. Ein Aufteilen der verbliebenen Hunde und der damit verbundene Ortswechsel wären aus Sicht des Gerichts eine zu große Belastung für die Tiere gewesen. Der Ehegatte ging deshalb leer aus. Das Vorgehen des Gerichts erinnert in diesem Fall an den Umgang mit Kindern nach Scheidungen.
Was das Gericht in der Sache bewogen hat und inwieweit Haustiere in solchen Fällen auch Rechte haben, das hat Rechtsanwalt Achim Doerfer detektor.fm-Moderator Javan Wenz erklärt.
Redaktion: Alexander Goll