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„Natalie Hot“ droht im Home-Office ein gesperrter Bildschirm. Ist das gerecht? Foto: System Lock/ credits: CC BY 2.0 | Yuri Samoilov / flickr.com

Ist das gerecht? | Home-Office für Natalie Hot verboten

Für Webcam-Pornos bitte ein Büro mieten

Wenn „Natalie Hot“ heute ihre Webcam einschaltet, dann nur, um angezogen mit ihren Freunden zu chatten. Zumindest, wenn es nach dem Münchner Verwaltungsgericht geht. Denn eine gewerbliche Nutzung ihres Hauses ist in ihrem Viertel nicht erlaubt. Die Pornodarstellerin soll ihr Gewerbe woanders hin verlagern.

Natalie Hot darf nicht zu Hause arbeiten

„Natalie Hot“ hat schon seit längerem Ärger mit ihrer Nachbarschaft. Die Einwohner von Ampfing, einem kleinen Ort mit 6.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn, scheinen es nicht zu schätzen, dass die 24-jährige selbstständige Unternehmerin als Pornostar von Zuhause arbeitet. Bereits im Februar hat das Landratsamt ihre Home-Office-Tätigkeiten untersagt und ihr mit einer Strafe in Höhe von 2.000 Euro gedroht, sollte sie diese nicht unterlassen. Der Grund: Ihr Einfamilienhaus ist in einer Siedlung gebaut, die nach dem Bebauungsplan als Wohnraum konzipiert ist. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht vorgesehen und auch nicht erlaubt. In dem Bescheid heißt es, dass sich die Anwohner über eine ungewöhnliche Lärmbelastung beschwert hätten. Im März hatte „Natalie Hot“ gegen den Bescheid geklagt und ihn auf ihrer Facebook-Seite gepostet:

In der vergangenen Woche hat das Verwaltungsgericht der Stadt München nun erklärt, dass der Bescheid rechtskräftig ist. Wenn das Wohngebiet nicht für eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Mischform aus Leben und Arbeiten konzipiert ist, dürfe die junge Darstellerin auch nicht in ihrem Wohnhaus gewerblich tätig werden. Allerdings ist „Natalie Hot“ nicht die Einzige, die in ihrem Wohngebiet ein Home-Office betreibt. Es gibt dort unter anderem ein Grafikbüro und einen EDV-Service:

Aus Sicht des Münchener Verwaltungsgerichts können die Gewerbe nicht miteinander verglichen werden. Dementsprechend sind die anderen Gewerbe der Umgebung nicht von dem Bescheid betroffen.

Mich beschleicht der Verdacht, dass es nicht vergleichbar ist, weil die einen bei der Arbeit angezogen sind und sie eben nicht. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Ist das gerecht?

Es gibt geregelte Ausnahmen für ein Gewerbe im Wohngebiet. Allerdings müssen diese begründet sein, zum Beispiel deren Nutzen außerhalb des Wohngebiets. Für Rechtsanwalt Achim Doerfer hätte das Verwaltungsgericht das mildeste Mittel suchen müssen. Das bedeutet, „Natalie Hot“ hätten Auflagen erteilt werden können, wie feste Arbeitszeiten oder Lautstärkeregeln.

Über das Urteil gegen „Natalie Hot“ hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer gesprochen.

Dr. Achim Doerfer - ist Rechtsanwalt und Experte der Serie "Ist das gerecht?".

ist Rechtsanwalt und Experte der Serie „Ist das gerecht?“.
Es kann nicht sein, dass wir Fortschritte im Arbeitsrecht erzielen, […] und nachher kommt einer mit der Bundesbaunutzungsverordnung und sagt: Nee, alles zurück auf 19. Jahrhundert.Dr. Achim Doerfer
Ist das gerecht? | Gewerbliche Nutzung von Wohnraum verboten 06:16

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