Die Sorgfalts- und Kontrollpflicht
Handwerker pfuschen, die Ladeninhaber kontrollieren die Arbeit nicht genau. In Hamburg hatte das schwerwiegende Folgen. Ein Kind ist dort an einem Stromschlag gestorben. Wer trägt nun die Verantwortung?
Ein Gericht in Hamburg hat nun über die Verantwortung für den Tod eines kleinen Jungen entschieden. Die Richterin betonte, es sei die Pflicht der Marktbetreiber, die Arbeit der Handwerker zu kontrollieren. Denn schließlich sind die Betreiber für die Sicherheit der Kunden zuständig, die den Laden betreten. Fahrlässige Tötung durch Unterlassung, so lautet das Urteil des Gerichts.
Angeklagte argumentieren mit Unwissenheit
Die Betreiber argumentieren, von Elektronik nichts zu verstehen. Daher konnten sie nicht beurteilen, ob die Installation ordentlich gemacht sei. Das Argument lässt die Richterin nicht gelten: Die Mängel seien so offensichtlich gewesen, das müsse auch ein Laie erkennen.
Es gibt ja den platten Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und das stimmt hier auch: denn wenn ich mich freiwillig in die Geschäftsführerposition begebe, dann muss ich auch können, was so ein Geschäftsführer können muss. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Über die Sorgfaltspflicht von Geschäftsinhabern und die Haftung von Handwerkern bei Unfällen hat detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Jonas Dietz & Yvi Strüwing