Helmpflicht schlägt Religionsausübung
Trotz seiner religiösen Überzeugung muss ein Sikh in Deutschland die Helmpflicht beachten. Als Angehöriger der Sikh-Religion sieht er das Tragen eines Turban als religiöse Pflicht und Bekenntnissymbol. Laut dieser soll das Haar nicht geschnitten werden, es muss stets bedeckt und mit einem Turban geschmückt sein. Das lässt sich aus seiner Sicht nicht mit einem Helm vereinbaren.
Klage wieder abgewiesen
Der Mann ist 2005 dem Sikhismus beigetreten und hat 2013 bei der Straßenverkehrsbehörde in Konstanz eine Befreiung der allgemeinen Helmpflicht beantragt. Diese hat den Antrag abgelehnt, woraufhin der Mann 2015 in erster Instanz am Verwaltungsgerichtshof Freiburg geklagt hat. Das Gericht hat dann der Stadt recht gegeben, weil die Ablehnung des Antrags nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletze. Der Mann ging in Berufung und führte das Verfahren in zweiter Instanz zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Das hat allerdings ebenfalls gegen den Kläger entschieden. Dabei führte das Gericht vor allem die eigene sowie die Sicherheit Dritter als Hauptgrund an. Der Sikh muss also weiterhin einen Helm tragen.
Andere Ländere, andere Urteile
In einigen Ländern ist die Helmpflicht für Sikhs jedoch aufgehoben worden. In Großbritannien beispielsweise müssen Polizeibeamte und Bauarbeiter, die der Sikh-Religion angehören, keinen Helm tragen. Auch in Kanada gibt es in manchen Provinzen keine solche Pflicht. Der kanadische Außenminister gehört ebenfalls dem Sikhismus an. Laut Rechtsanwalt Achim Doerfer könnte es solche Ausnahmen auch in Deutschland geben.
Die Richter hätten über eine Zwischenlösung nachdenken können, ob es nicht ein milderes Mittel gibt, denn das Nicht-Helmtragen ist ja insofern besonders, als es eine reine Selbstgefährdung ist. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Dr. Achim Doerfer ist Anwalt und hat sich intensiv mit Rechtsfragen zur Helmpflicht und der eigenen Religionsausübung beschäftigt. Im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes bewertet er die Bedeutung von Religionsfreiheit und öffentlichen Belangen.
Redaktion: Lina Bartnik