Die Gerichte schalten auf Notbetrieb: Urteilsverkündungen werden ausgesetzt, der Verwaltungsbetrieb wird runtergefahren. Physical Distancing ist auch am Gericht das Gebot der Stunde.
Was verschoben werden kann, wird verschoben
Nur dringende Sachen werden weiterhin behandelt. Das betrifft vor allem Strafsachen. Werden die nicht fristgerecht verhandelt, müssten möglicherweise Schuldige aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Der Notbetrieb stellt die Justiz gleich vor mehrere Herausforderungen. Da ist zum Beispiel die richterliche Unabhängigkeit, in der auch die zeitliche Verfahrensplanung inbegriffen ist. Theoretisch könnten Richterinnen und Richter also auch weiterhin darauf bestehen, Verfahren unbeirrt weiterzuführen. Da ist aber eben auch der Verwaltungsapparat, der teilweise so drastisch reduziert wird, dass Rechtsanwälte nicht mehr bezahlt werden.
Justiz im Ausnahmezustand
Einheitliche Regelungen gibt es aber nicht, die Bundesländer können individuell festlegen, wie an den Gerichten verfahren wird. Das hat auch dazu geführt, dass die Gerichte noch verhältnismäßig lange am Normalbetrieb festgehalten haben. Erst um den 17. März rum wurden die ersten Gebäude für Publikumsverkehr geschlossen und Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Da waren in mehreren Ländern schon weitreichende Regelungen zu Veranstaltungen und Ladenöffnungen in Kraft.
Was bedeutet das Coronavirus für die Justiz und damit auch für den Rechtsstaat? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.