Wenn zwei Grundrechte gegeneinander abgewägt werden
Jeder Mensch hat das Recht auf Gleichstellung, soviel ist klar. Aber was passiert, wenn diesem Grundrecht ein anderes im Wege steht? So im Falle eines Mädchens, welches dem Knabenchor der Berliner Universität der Künste beitreten wollte.
Als sie eine Absage erhalten hat, hat die Mutter versucht, ihre Tochter einzuklagen. Allerdings ist sie damit erfolglos geblieben. Die Kunstfreiheit fiele hier schwerer ins Gewicht, so das Urteil des Verwaltungsgericht Berlin. Doch wie kommt man eigentlich zu so einem Urteil? Hätte es auch anders gefällt werden können?
Dem Mädchen wird völlig der Zugang zu einer Weiterentwicklung ihrer Stimme versperrt. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Noch keine Chancengleichheit im Knabenchor
Obwohl das Mädchen eine leidenschaftliche Chorsängerin mit ausgebildeter Stimme ist, darf sie nicht im Berliner Staats- und Domchor singen. Argumentiert wird mit der Tradition der Knabenchöre, welche eine rein männliche ist. In einem Brief der Uni an die Mutter des Mädchens hieß es, dass die Chancen der Tochter, in den Chor aufgenommen zu werden, nicht größer seien als die eines Klarinettisten, der in einem Streichquartett spielen möchte.
Chorleiter Kai-Uwe Jirka betont jedoch, dass das Geschlecht nicht ausschlaggebend für die Absage gewesen sei. Die Stimme des Mädchens eigne sich lediglich nicht für den Knabenchor.
Über die Abwägung zweier Grundrechte hat detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Helen v. der Lancken