Bis dass der Tod euch scheidet – der Bund der Ehe ist eigentlich für die Ewigkeit gedacht. Die Scheidungsrate von etwa 40 Prozent in Deutschland spricht aber eine andere Sprache. Die Scheidungsrate innerhalb der katholischen Kirche weicht davon drastisch ab: sie liegt bei Null Prozent.
Im Kirchenrecht gibt es keine Scheidung
Das Kirchenrecht, auch kanonisches Recht genannt, sieht nämlich – zumindest in der katholischen Kirche – keine Scheidung vor. Was Gott zusammengeführt hat, darf der Mensch nicht trennen. Und deswegen können Ehen nur annulliert werden. Das bedeutet, dass sie von vornherein nichtig waren. Im Grunde hat eine annullierte Ehe nie existiert.
Die Gründe für eine Annullierung sind recht vielfältig: einer der Partner wollte schon vor der Eheschließung keine Kinder, die „ehelichen Pflichten“ wurden nicht eingehalten oder ein Partner betrügt nur kurze Zeit nach dem Ja-Wort. All das sind allerdings ziemlich intime Details. Wer seine katholische Ehe annullieren lassen möchte, muss entsprechend viel preisgeben.
Spannungsfeld zwischen weltlichem und kanonischem Recht
Trotz dieser Prozedur wagen immer wieder Menschen den Schritt. Zum Teil weil sie erneut heiraten möchten, zum Teil weil sie bei einem kirchlichen Träger angestellt sind. Wer nach der staatlichen Scheidung eine neue Beziehung eingeht, begeht nach kanonischem Recht Ehebruch. Und das könnte den Jobverlust bedeuten.
Aber wie ist das eigentlich genau mit dem Kirchenrecht? Was regelt es und wie kann es neben dem „weltlichen“ Recht bestehen? Darüber und über die spezielle Problematik mit dem Eherecht innerhalb der Kirche spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit Achim Doerfer. Außerdem hat sie Prof. Dr. Myriam Wijlens angerufen, um mehr über die Grundlagen des kanonischen Rechts zu erfahren.