Es ist ein beispielloser Erfolg für die Klimaschutzaktivisten und -aktivistinnen von Fridays For Future. Die Gruppe hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung geklagt – und von den Richterinnen und Richtern teilweise recht bekommen. Das Ergebnis: Das Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde 2019 erlassen. Es orientiert sich an den Zielen des Pariser Klimaabkommens, also an einer Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad. Deutschland ist dabei nicht das einzige Land mit einem solchen Gesetz. Auf Landesebene hatte es zuvor bereits eigene Gesetze gegeben, und auch international gibt es schon einige gute Beispiele. Das Vereinigte Königreich hat seins schon 2008 verabschiedet, Dänemark kam 2014 dazu, und seitdem folgten noch einige andere europäische Länder wie Frankreich und Irland. Außerhalb der EU wären beispielsweise Mexiko und Peru zu nennen.
Neues Klimaschutzgesetz schon in Arbeit
So wie das Gesetz aber jetzt ist, kann es nicht bleiben. Das Urteil wurde kurioserweise auch von den Politikern begrüßt, die das Gesetz ursprünglich mitverhandelt haben. Jetzt soll schnell eine neue Vorlage her, diese Woche schon soll ein neuer Entwurf vorgelegt werden. Zum einen sollen konkrete Ziele für die Jahre nach 2030 festgelegt werden – das war einer der großen Kritikpunkte des BVerfG –, darüber hinaus sollen die Ziele für die Jahre bis 2030 nochmal angezogen werden. Sämtliche Bereiche sollen nun mehr einsparen als mit dem vorherigen Gesetz vorgesehen.
Was bedeutet das Urteil also, nicht nur in Hinblick auf den Klimawandel und den Klimaschutz, sondern vor allem auch für den damit verbundenen Generationenkonflikt? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer.